Große Anfrage der AfD-Fraktion(20.5.2015): Etwaige Schadenersatzforderungern bei einem Abbruch des Vergabeverfahrens für die Nordfeldbebauung (Drucksachen-Nr. 1511735)
Können am Bieterverfahren zur Nordfeldbebauung teilnehmende Investoren berechtigte Zahlungsansprüche gegenüber der Stadt geltend machen, wenn eine Vergabe nicht zustande kommt? In welcher Größenordnung könnten sich schätzungsweise die, bei einem Abbruch des Vergabeverfahrens der Stadt Bonn entstehenden, Kosten bewegen?
Fragestellung
Können am Bieterverfahren zur Nordfeldbebauung teilnehmende Investoren berechtigte Zahlungsansprüche gegenüber der Stadt geltend machen, wenn eine Vergabe nicht zustande kommt? In welcher Größenordnung könnten sich schätzungsweise die, bei einem Abbruch des Vergabeverfahrens der Stadt Bonn entstehenden, Kosten bewegen? Auf welche Rechtspositionen könnten sich die Ansprüche realistischerweise stützen? Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt Bonn, die ihr durch Parkgebühren auf dem Nordfeld auch künftig zufließen, wenn dieses nicht bebaut wird?
Begründung
In der Diskussion über das Projekt Nordfeldbebauung wird seitens der Verwaltung betont, dass im Falle eines Abbruchs oder auch einer Verzögerung des Abschlusses des Vergabeverfahrens der Stadt Bonn erhebliche Kosten durch Schadenersatzklagen seitens der Investoren drohen. Angesichts der Finanzlage der Stadt Bonn sind Kostenrisiken zweifelsohne ein gewichtiges Argument. Daher ist eine fundierte Einschätzung der etwaigen Größenordnung dieser Kostenrisiken von hohem Interesse.
Stellungnahme der Verwaltung vom 9.6.2015 (Drucksachen-Nr. 1511735ST3):
Die Große Anfrage der Fraktion AfD wird im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beantwortet. Eine öffentliche Beantwortung der Fragen ist wegen der damit verbundenen juristischen Problematik untunlich.