Bettensteuer in Bonn

Von | 29. Juli 2015

Fragestellung

Für die Erhebung der Bettensteuer fordert die Stadt von den Hoteliers die Angabe von Umsatzzahlen.

Fragestellung

Für die Erhebung der Bettensteuer fordert die Stadt von den Hoteliers die Angabe von Umsatzzahlen.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dies? Wir bitten die Stadtkämmerei um Stellungnahme.

Begründung

Die Hoteliers haben die Bettensteuer auf der Grundlage von Formularen der Stadt Bonn abzuführen. Meines Erachtens ist es dafür nicht erforderlich, dass Hoteliers Umsatzzahlen benennen.