Fragestellung
Für die Erhebung der Bettensteuer fordert die Stadt von den Hoteliers die Angabe von Umsatzzahlen.
Fragestellung
Für die Erhebung der Bettensteuer fordert die Stadt von den Hoteliers die Angabe von Umsatzzahlen.
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dies? Wir bitten die Stadtkämmerei um Stellungnahme.
Begründung
Die Hoteliers haben die Bettensteuer auf der Grundlage von Formularen der Stadt Bonn abzuführen. Meines Erachtens ist es dafür nicht erforderlich, dass Hoteliers Umsatzzahlen benennen.