Einrichtung eines Rad- und Fußweges als Verbindung zwischen Röttgen

Von | 27. Oktober 2015

Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine aktualisierte Planung für einen Fahrrad- und Gehweg entlang der Röttgener Straße von Ippendorf nach Röttgen vorzulegen (1312520NV4).

Hierzu wird die Verwaltung gebeten Folgendes zu prüfen:

1. Welche Kosten für Unterhalt, Beleuchtung, Winterdienst etc. des geplanten Fußgängerwegs zu veranschlagen sind.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine aktualisierte Planung für einen Fahrrad- und Gehweg entlang der Röttgener Straße von Ippendorf nach Röttgen vorzulegen (1312520NV4).

Hierzu wird die Verwaltung gebeten Folgendes zu prüfen:

1. Welche Kosten für Unterhalt, Beleuchtung, Winterdienst etc. des geplanten Fußgängerwegs zu veranschlagen sind.

2. Ob die Stadt für die wenigen zu erwartenden Fußgänger und Radfahrer zur Vermeidung einer gefährlichen Nutzung der Fahrstraße anbieten könnte, den Bus zwischen Röttgen-Abzweig und Ippendorf-Katzenlochbach oder Buchholzstraße, der auf dieser Strecke fast nie voll besetzt ist, kostenlos zu nutzen, ggf. erst ab 9 Uhr, und dies dann den Verkehrsbetrieben mit € 200 pauschal monatlich vergüten.

Begründung

Ergibt sich aus der Antragsformulierung.

Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 27.10.2015 (Drucksachen-Nr. 1312520EB7)

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Hauptausschusses vom 05.11.2013 (DS 1312520NV3) umzusetzen und der BV Bonn eine aktualisierte Planung für die Errichtung eines Fahrrad- und Gehweges entlang der Röttgener Straße von Ippendorf nach Röttgen vorzulegen.

Gemäß ihrer mündlichen Stellungnahme wird die Verwaltung gebeten, bei dieser aktualisierten Planung eine einfachere und preiswertere Alternative zu der in 2006 vorgestellten Planung in Betracht zu ziehen, welche einerseits das Neubaugebiet „Am Hölder“ als auch die finanzielle Realisierbarkeit möglicher Maßnahmen berücksichtigt.