Gebühren Fernbushaltestelle

Von | 7. März 2016

Die Verwaltung möge bei der Einrichtung einer neuen Fernbushaltestelle die Erhebung angemessener Gebühren einplanen. Dafür sollten ggf. auch technische Voraussetzungen (z. B. eine Schranke) vorgesehen werden. Ziel muss es sein, die Busgesellschaften an dem der Stadt entstehenden Aufwand angemessen zu beteiligen.

Antrag an den Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

Die Verwaltung möge bei der Einrichtung einer neuen Fernbushaltestelle die Erhebung angemessener Gebühren einplanen. Dafür sollten ggf. auch technische Voraussetzungen (z. B. eine Schranke) vorgesehen werden. Ziel muss es sein, die Busgesellschaften an dem der Stadt entstehenden Aufwand angemessen zu beteiligen.

Begründung

Die Verwaltung prüft zurzeit die Verlegung der Fernbushaltestelle auf den Busparkplatz in der Joseph-Beuys-Allee (Drucksachen-Nr. 1610150ST2). Diese Planungen sind zu begrüßen, insofern dieser Standort grundsätzlich geeignet erscheint. Es ist allerdings darauf zu achten, dass dem Reisebusverkehr und damit dem Tourismus in Bonn durch den neuen Standort keine Nachteile entstehen. Busgesellschaften, die von Bonn als Haltepunkt profitieren, sollten an den der Stadt Bonn entstehenden, nicht unerheblichen Kosten (für Grundstück, Einrichtung, Reinigung, Toiletten, Grundstücks usw.) beteiligt werden.