Die Allianz für Bonn hat das Regierungspräsidium Köln gebeten, die Pläne der Stadt Bonn, für das Projekt „Urban Soul“ den Bahnhofsvorplatz ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB bebauen zu lassen, auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Für dieses Schlüsselgrundstück der Bonner Innenstadt halten wir einen Bebauungsplan unbedingt für erforderlich. Denn eine Bebauung nach § 34 BauGB ist innerörtlich nur dann zulässig, wenn sich ein Vorhaben „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt“ und das Ortsbild „nicht beeinträchtigt“. Außerdem dürfen keine „schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Gemeinde zu erwarten sein“, zu denender Verkehr im Bahnhofsbereich ganz sicher gehört. Diese Voraussetzungen sehen wirals nicht gegeben an, was wir in einem Brief an die Bezirksregierung Köln eingehender erläutern. Wir fordern die Regierungspräsidentinauf, „entsprechende Maßnahmen der Stadt nicht zu genehmigen und rechtzeitig zu intervenieren“.