Alle Umwandlungen von Gewerbeflächen in Wohnflächen sollen künftig auch im AWA beraten werden. Der HA wird gebeten, dies als grundsätzliche Vorgehensweise vorzusehen.
Begründung
Da in Bonn sowohl Bedarf an Wohn- wie an Gewerbeflächen besteht, ist es unabdingbar, jeden Einzelfall von beiden Seiten zu beurteilen. Dazu ist die Behandlung im AWA unverzichtbar.