Fragestellung
- Von wie vielen in Bonn lebenden Asylbewerbern, abgelehnten Asylbewerbern, Migranten mit beschränkter Aufenthaltsberechtigung und anerkannten Asylbewerbern wurden zwischenzeitlich Fingerabdrücke genommen? Wie hoch ist der prozentuale Anteil?
- Werden die Fingerabdrücke regelmäßig mit dem Ausländerzentralregister abgeglichen?
- Bei wie vielen Personen wurden bisher Mehrfachregistrierungen festgestellt?
- Was wird im Fall von entdeckter Mehrfachregistrierung unternommen?
- Wurde in Bonn zwischenzeitlich die Hilfe eines der 170 Mobilen Teams der BAMF in Anspruch genommen?
- Falls es aus Sicht der Verwaltung noch technische oder personelle Defizite bzw. Engpässe bei der Registrierung oder beim Abgleich der Daten geben sollte: Wie und bis wann ist Abhilfe zu erwarten?
Begründung
Von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird vorgeschrieben, dass Ausländerbehörden und Ankunftszentren persönliche Daten, ein Lichtbild sowie Fingerabdrücke zentral speichern.
Mobile Teams unterstützen seit Mitte September 2015 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Rund 350 Mitarbeitende – vorwiegend der Bundeswehr und des Zolls – sind in aktuell ca. 170 Teameinheiten bundesweit im Einsatz. Sie registrieren die Asylsuchenden, erstellen Passbilder und Fingerabdrücke – die Daten werden mit dem Bundeskriminalamt abgeglichen. Zudem wird anhand des Fingerabdrucks überprüft, ob jemand bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde. Mit den Daten zur Identität, persönlichen Daten sowie Informationen zum Herkunftsland des Asylsuchenden legen die Mitarbeitenden der mobilen Teams sogenannte Vorakten an. Eingesetzt werden die mobilen Teams direkt vor Ort in den Kommunen.
Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist, scheint die Registrierung der Fingerabdrücke in der Praxis jedoch noch nicht flächendeckend zu funktionieren. Laut Bericht des Focus sollen sogar 90% der Ausländerbehörden nicht in der Lage sein, Fingerabdrücke der Asylsuchenden vorzunehmen, weil sie zum größten Teil nicht über ein entsprechendes Gerät verfügen würden.
Wegen der knappen finanziellen Ressourcen ist es aber für Bonn, wie für jede andere Kommune, von großer Bedeutung, dass Ansprüche aus dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehrfach in Anspruch genommen werden. So können aufgrund der angespannten finanziellen Situation bereits jetzt wichtige städtische Aufgaben nicht mehr zur Zufriedenheit der Bonner Bürger ausgeführt werden.