Freistellung des Geschäftsführers von Bus und Bahn
Dieser kritische Punkt wurde im Stadtrat nicht öffentlich behandelt, obwohl der OB nicht mehr dazu zu sagen hatte, als er bereits schon öffentlich gesagt hatte. Die Debatte hätte also im öffentlichen Teil geführt werden können. Der Fraktionsvorsitzende der Allianz für Bonn, Hans Friedrich Rosendahl, erklärte, dass in dieser Angelegenheit Worte und Taten nicht zueinander passen. Wenn ein Vertrag aufgelöst wird wegen unterschiedlicher Auffassungen zur Geschäftspolitik, ist eine Fortzahlung des Gehaltes eines Geschäftsführers durchaus üblich. Wenn sie auf eigenen Wunsch erfolgt, weil der Geschäftsführer die Freizeit den Mühen des Alltages mit Aufsichtsrat und Kunden vorzieht, dann hat er einen Abschlag hinzunehmen. Und der wäre bei dem Ausgangsgehalt von 250.000€ p.a. durchaus verkraftbar und hinnehmbar. Dennoch hält der OB daran fest, dass Herr Reining auf eigenen Wunsch seine Arbeit niederlegen wollte, also nicht etwa auf Wunsch des OB oder des Aufsichtsrats-Vorsitzenden, dennoch wird bezahlt. Als namentliche Abstimmung beantragt wurde, konterte die CDU mit einem Antrag auf geheime Abstimmung. Schade, warum bekennt man sich nicht zu seinen Entscheidungen? Wir stimmten jedenfalls nicht zu, sondern enthielten uns der Stimme.