Fragestellung
1. Auf Grund welcher Maßgaben erfolgten in der vorgestellten Bewertungsanalyse zu den verschiedenen Standorten einer zukünftigen Klärschlammverbrennungsanlage die Gewichtungsfaktoren (in %)? Wer legte diese Gewichtung nach welchen Kriterien fest?
2. Wie ist es möglich, dass in der den politischen Gremien vorgestellten Bewertungsanalyse unter dem Punkt „Fahrzeugbewegung“ die MVA-Lösung (A)* eine günstigere Bewertung erhält als die Kooperationslösung z.B. in Knapsack Hügel (B)**? Wie ist die tatsächliche Ökobilanz der Fahrzeugbewegung für die Gesamtmenge des Klärschlamms für diese beiden Optionen der Klärschlammverbrennung im Vergleich?
3. Wie soll den Bonnern vermittelt werden können, dass demnächst nicht nur Bonner Klärschlamm sondern darüber hinaus auch noch Klärschlamm aus anderen Gemeinden in nächster Nähe zur Wohnbebauung verbrannt werden soll?
4. Wie stellt sich in einer Vergleichsstudie der Optionen A und B die Umweltbelastung (Lastwagenverkehr, Lärm, Staub, Schadstoffimmissionen) für die Menschen in der Umgebung dar? Wie viele Menschen leben in einem Umkreis von 5 km um die MVA Bonn im Vergleich zu Knapsack Hügel RWE, die damit von den Immissionen besonders stark berührt wären?
5. Welche zusätzliche Immissionsbelastung durch einzelne Schadstoffe würde sich aus der Verbrennung von 35000t Klärschlamm pro Jahr für das Bonner Stadtgebiet ergeben? Falls die Immissionen noch nicht darstellbar sind, sollten zumindest die zusätzlichen Gesamtemissionen für 35000t Klärschlamm pro Jahr genannt werden können.
6. Wie wirkt sich die Zusatzbelastung vor allem von NOx und Feinstaub auf die Luftreinhalteplanung aus?
7. Wie stellen sich die Kosten der verschiedenen Optionen im Vergleich dar?
* A = Klärschlammverbrennung in der Bonner MVA
** B = Kooperationslösung mit anderen Abwasserentsorgern z.B. in Knapsack Hügel (RWE)
- Große Anfrage AM Elisabeth Struwe StV Hans Friedrich Rosendahl und Fraktion Allianz für Bonn
- Drucksache 1713503ST2 - Stellungnahme der Verwaltung
- Drucksache 1713503ST3 - Stellungnahme der Verwaltung
- Drucksache 1713503ST4 - Stellungnahme der Verwaltung
- Drucksache 1713503EB5 - Ergänzungsblatt
- Drucksache 1713503ST6 - Stellungnahme der Verwaltung