Kalkulatorischer Zinssatz der Stadt Bonn

Antrag für den Finanzausschuss, Sitzung am 06.03.2018 und den Rat, Sitzung am 20.03.2018 (DS 1810361)

Von | 6. Februar 2018

Da die Stadt Bonn einen kalkulatorischen Zinssatz verwendet, der derzeit bei 6,31 % liegt, was dazu führt, dass in verschiedenen kostenrechnenden Einrichtungen diese hohen Zinssätze verrechnet und die Bürger, Unternehmen usw. mit überhöhten Kosten belastet werden, wird beantragt, das Verfahren zu ändern und zu einigermaßen vernünftigen Zinssätzen zu kommen. Das heißt, es müssten kalkulatorische Zinsen von 1,5 bis maximal 2,5 % von der Verwaltung unterstellt werden.

Begründung
Überhöhten Kosten fallen beispielsweise im Bestattungswesen, bei der Koordinierungsstelle Bonn-Orange, bei der Abfall- und Straßenreinigung, der Stadtentwässerung, im Rettungsdienst und bei den Märkten an.

Besonders typisch ist das beim Bestattungswesen. Hier werden durch die überhöhten kalkulatorischen Kosten Verluste ausgewiesen, die tatsächlich nicht vorhanden sind. Die Folge ist, dass aufgrund der überhöhten Kosten Beerdigungen oftmals nicht mehr in Bonn stattfinden. Die Bürger weichen auf Friedhöfe anderer Kommunen aus, viele Grabstätten sind leer.

Die Verwaltung stützt sich auf eine Berechnungsweise des Oberverwaltungsgerichts Münster. Diese ist unserer Auffassung nach unsinnig und widerspricht betriebswissenschaftlichen Grundsätzen.

Im Übrigen haben wir Bedenken, dass betroffene Bürger den Rechtsweg beschreiten könnten. Bekanntlich sind wegen des zu hohen Berechnungszinsfußes verschiedene Verfahren im Gange, so etwa bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen und der Zinsbelastung bei Steuernachforderungen.