Bei größeren Bauvorhaben (wie z.B. Miesengelände, in der Raste, ehemaliges Paulusheim oder West Side) wird festgeschrieben, dass die Außenanlagen von Bürogebäuden und Mehrfamilienhäusern – mit Ausnahme der Zuwegung und der Einstellplätze für Autos und Abfallbehältern – als Grünanlagen angelegt werden müssen.
Begründung:
Nachverdichtung und Ausdehnung des Siedlungsraumes in die bisher unbewohnte, in der Regel pflanzenbewachsene Umgebung führen zu einer Verringerung von Grünflächen. Umso wichtiger ist es, dass unbebaute Grundstücksflächen bepflanzt werden und damit auch einer vielfältigen Fauna zur Verfügung stehen, um so die Bio-Diversität zu fördern.
Zudem trägt weiterer steiniger Oberflächenbelag zu einer weiteren Erwärmung und einer Veränderung des Stadtklimas bei, da die Hitze im Sommer stärker absorbiert und speichert als im Grünland. Pflanzen, insbesondere Sträucher und Bäume, wirken hingegen ausgleichend auf das Stadtklima. Wenn nun auch noch in Vorgärten und Außenanlagen von Bürogebäuden der Vegetation kein Raum gegeben wird, wird diese stadtklimatische Tendenz weiterhin verstärkt. Ein weiterer Nachteil des Schotterbelags in Außenanlagen ist, dass Kleinlebewesen, wie Insekten und Regenwürmern, die pflanzliche Nahrung fehlt. Dadurch wird Vögeln und anderen Tieren, die ihrerseits von Kleinlebewesen leben, die Lebensgrundlage entzogen.
Außerdem ist zu bedenken, dass die Vorgarten-Anlagen optisch zum öffentlichen Raum gehören und das Ortsbild prägen. Zusammen bilden die Vorgärten ein Ensemble, das den Aufenthaltswert für alle erhöht. Die erhöhte Sozialbindung des Grundeigentums gestattet es daher nicht, diesen Bereich vollends zu privatisieren und z.B. durch hohe Mauern und Zäune dem öffentlichen Blickfeld zu entziehen.