Inhalt des Antrages:
- Die Stadt Bonn erarbeitet Vorschläge, wie Gebäudebegrünungen im Einzelfall oder für zusammenhängende Bebauungsplangebiete (dies gilt auch für Gewerbegebiete) als Ausgleichsmaßnahme für die Versiegelung in ihrem kommunalen Satzungsrecht festgesetzt werden könnten.
- Die Stadt informiert die BVBO, den Umweltausschuss und den Planungsausschuss, unter welchen politischen und finanziellen Prämissen andere Städte, wie z.B. Hannover, die Fassadenbegrünung intensivieren, welche Erfolge sie damit zu verzeichnen haben und welche Art von Förderprogrammen – auch vom Land NRW – es eventuell gibt.