Inhalt des Änderungsantrages:
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Verbesserung der Fahrbahn der Maximilianstraße in Bonn-Zentrum wird dahingehend verändert, dass der Erwerber des Baugrundstücks auf dem Nordfeld als alleiniger Beitragszahler die Ausbaukosten der Maximilianstraße zu 100% zu tragen hat. Diese Maßgabe entspricht der Beschlussfassung vom 22.05.2015.
Begründung:
In der Beschlussvorlage vom 22.05.2015 zur Vergabe der Baugrundstücke auf dem Nordfeld gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof (DS 1511775) wird unter Punkt 9 der Verpflichtungen, die dem Erwerber auferlegt werden, der Ausbau der Maximilianstraße genannt.
„Die Maximilianstraße und die zukünftige Platzgestaltung in der Poststraße ist durch den Erwerber (des Nordfeldes) als Fußgängerzone auszubauen; zu gegebener Zeit legt der Erwerber eine mit der Stadt abgestimmte Ausbauplanung zur Beschlussfassung vor.“