Radfahrerkontrolle

Der Planungsausschuss nahm den Antrag sowie die Stellungnahme der Verwaltung (s.u.) am 20.02.2019 zur Kenntnis. (DS 1910032)

Von | 7. Januar 2019

Fragestellung:

Inwieweit kontrollieren Ordnungsamt und Polizei in Bonn Radfahrer in Bezug auf die Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere im Hinblick auf das verbreitete und für alle gefährliche Fahren ohne Licht bei Dunkelheit?

Begründung:

Regelmäßig sieht man bei Dunkelheit viele Radfahrer ohne Licht, dazu oft in dunkler Kleidung, auf vielbefahrenen Straßen fahren. Angesichts der Wünsche und Forderungen von Stadt und Fahrradverbänden nach besseren Bedingungen für den Fahrradverkehr und zu vermehrtem Umsteigen auf Fahrradverkehr kann das vielfach zu beobachtende ordnungswidrige Verhalten von Radfahrern nicht als harmlose Begleiterscheinung hingenommen werden.