Inhalt des Antrages:
- An einem Standort wird aus stadtgestalterischen Gründen nur je ein Altkleidercontainer zugelassen. In Gewerbegebieten und Gewerbemischgebieten kann von dieser Regel abgewichen werden.
- Betreibern von Altkleidercontainern wird der Vertrag zur Sondernutzung mit der Stadt Bonn gekündigt,
– wenn wiederholt festgestellt wird, dass die Container trotz Füllung nicht geleert werden,
– wenn stark verschmutzte, verbeulte oder teilweise verbrannte Container trotz Ermahnung nicht gereinigt oder ausgetauscht werden. - Die jährliche Gebühr von derzeit 29 € je angefangenen m² wird verdoppelt.
- Die von der Stadt genehmigten Altkleidercontainer erhalten eine gut sichtbare Plakette. Nicht genehmigte Altkleidercontainer können dadurch schneller gemeldet werden. Nach einer Meldung muss die Entfernung des betreffenden Altkleidercontainers schnellstmöglich erfolgen.