Über rund 5,6 Mio. € (brutto) Aufwendungserstattung für Projektarbeit der Stadtwerke für das „Wasserland-Bad“ hatte der Rat zu entscheiden. Grundlage für die Erstattung war eine Vereinbarung aus dem April 2017, mit der sich die Stadt verpflichtete, die Aufwendungen, die den Stadtwerken für das geplante Bad entstehen, auch dann zu übernehmen, wenn das Bad nicht realisiert werden würde. In dem Betrag waren allerdings auch 85.000 € an Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt enthalten.
Die Fraktion beteiligte sich nicht an der politischen Aufarbeitung des „Spaßbades“, das sie von Anfang an abgelehnt hatte. Streitig konnten nur die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit sein. Maßgebend dafür war die vorliegende gültige Kostenübernahmevereinbarung. Darunter fallen wohl, gerade unter Einbeziehung unterschiedlicher Nutzerinteressen, auch Kosten der Öffentlichkeitsarbeit.
Allerdings unseres Erachtens, und diesen Einwand brachten wir vor, allenfalls bis zur Erledigung des Auftrages, also bis zur Vorlage des entscheidungsreifen Planungskonzepts. Die danach angefallenen Kosten, z.B. für die Werbung des Oberbürgermeisters als Aufsichtsratsvorsitzender der SWB auf Plakaten an Bushaltestellen während des laufenden Bürgerentscheids, sind unseres Erachtens nicht mehr von dem Kostenübernahmevertrag gedeckt. Vertreter der Stadt verwiesen auf die sorgfältigen Prüfungen unter anderem durch das Rechnungsprüfungsamt. Wir schlossen uns dem nicht an und stimmten insgesamt gegen die Kostenübernahme.