In der Ratssitzung am 22.06.2020 erläuterte der Fraktionsvorsitzende Hans Friedrich Rosendahl den Fraktionsantrag, vor einem Verkauf eines städtischen Grundstücks zunächst die Bodenbeschaffenheit zu untersuchen, um Klarheit über die Verwertung des Grundstückes zu erhalten. Nur so sei ein reeller Kaufpreis ohne böse Überraschungen in Bezug auf Residualkosten-Abzüge zu erzielen. Nach den üblen Erfahrungen mit Unkenntnis der Bodenbeschaffenheit bei den Grundstücken der Beethovenhalle, dem Beueler Bogen und zuletzt mit dem Nordfeld müsse unser Verkaufs- und Planungsverhalten verändert werden, damit so etwas nicht wieder vorkomme.
Unser Antrag wurde abgelehnt.