Im WCCB-Bürgschaftsstreit mit der Sparkasse Köln-Bonn bildet die Stadt nun doch eine Rückstellung von 50,6 Mio. Euro, um für das Prozessrisiko vorzusorgen. Genau dies hatte die Ratsfraktion der Allianz für Bonn schon im Januar in einer Großen Anfrage (Drucksache 1510282ST2) von der Stadt gefordert. Stadtverordneter Dr. Wilfried Bachem hatte darauf hingewiesen, dass die Stadt für laufende Verfahren nach § 88 GO in Verbindung mit § 36 GemHVO Rückstellungen zu bilden hat. Üblich sei es, so Dr. Bachem, 50 von Hundert des eventuellen Verlusts zurückzustellen, da „die Wahrscheinlichkeit bei Gericht zu obsiegen oder zu unterliegen, prinzipiell bei 50 v. H liegt“. Eine Rückstellung für einen Drohverlust aus schwebenden Gerichtsverfahren in einem Jahresabschluss enthalte daher „kein Teilanerkenntnis der Schuld“, sondern sei „aus reinen Vorsichtsgründen zwingend, um ein tatsächliches Bild auch der Haushaltsrisiken wiederzugeben“. Angesichts der Brisanz der Angelegenheit hat die AfB im Mai auch die Bezirksregierung um Stellungnahme gebeten. Zu diesem Zeitpunkt lag wertaufhellend ein Vergleichsvorschlag des Landgerichts Bonn vor, die Stadt möge 60 v.H. der geforderten Summe zahlen, so dass eine Rückstellung in Höhe von rund 50 Mio. Euro gefordert wurde. Leider war die Antwort der Bezirksregierung genauso nichtssagend wie die Antwort der Verwaltung auf die Große Anfrage. Monate später bestätigt nun der Stadtkämmerer, dass die AfB-Position richtig war und die Stadt Rückstellungen bilden muss. Im schlimmsten Fall drohen der Stadt aus dem Rechtsstreit Lasten von 86 Mio. Euro plus Zinsen – den WCCB-Skandal hat die Stadt also noch lange nicht bewältigt.