Um weitere Möglichkeiten, den Anteil erneuerbarer Energien auszubauen, wahrnehmen zu können, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen:
- ob das Dach der neu zu errichtenden Gewerbehalle (1000 m²) am Friedhof Platanenweg hinsichtlich der Sonneneinstrahlung für eine Photovoltaikanlage geeignet sein könnte,
- welche Mehrkosten entstehen würden, um die geplante Stahlkonstruktion der Halle für die zusätzliche Traglast durch eine Photovoltaikanlage zu verstärken,
- wie sich die Wirtschaftlichkeit unter den heutigen Bedingungen (Änderungen des Erneuerbare Energiegesetzes, gesunkene Kosten von Photovoltaikanlagen, Besonderheiten der Örtlichkeit, Nutzung des Stroms für den Eigenbedarf des Betriebshofes) nach den gängigen Regeln für Kostenvergleichsrechnung LAWA darstellt,
- ob eine Photovoltaikanlage, auch wenn sie nicht vollständig wirtschaftlich dargestellt werden kann, angesichts der klimaschonenden Wirkung und des wachsenden politischen Drucks dennoch von den Stadtwerken befürwortet wird,
- ob alternativ die Dachfläche im Sinne eines „Pachtmodells“ an Interessenten (z.B. BürgerEnergie Rhein-Sieg eG) zur Nutzung für Solarenergieerzeugung überlassen werden könnte, falls die Stadtwerke Bonn den Betrieb einer Photovoltaikanlage in eigener Regie an diesem Standort ablehnen würden.