Inhalt des Antrages
1. Der Stadtrat diskutiert und entscheidet über den Abriss der vorgesehenen acht Friedhofskapellen bzw. Trauerhallen. Sie werden daraufhin überprüft, ob sie als Aufenthalts- und Schutzräume bei schlechtem Wetter oder bei großer Hitze im Sommer den Besuchern des Friedhofs zur Verfügung gestellt werden könnten. Insbesondere sollte diese alternative Nutzung für die Kapellen auf den Friedhöfen Lessenich (106), Ippendorf alt (113), Röttgen (118) und Mehlem (208) in Erwägung gezogen werden.
2. Wenn sich erweisen sollte, dass eine der Kapellen durch Vandalismus extrem beschädigt und verunstaltet wird oder ihr baulicher Zustand eine Gefahrenquelle darstellt, so dass sie als Aufenthaltsraum nicht mehr akzeptabel ist, könnte sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt entfernt werden.
Kein Abriss der Friedhofskapellen
Antrag für den Planungsausschuss, Sitzung am 17.01.2018, die Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 23.01.2018 und den Rat, Sitzung am 30.01.2018 (DS 1713728)