In einer Sondersitzung am 28.06.2018 wird der Rat der Stadt Bonn darüber zu entscheiden haben, ob es zu einer Schadenersatzklage gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin Dieckmann und weitere (ehemalige) städtische Mitarbeiter kommt. In der Ratssitzung vom 07.06.2018 wurde eine Kanzlei damit beauftragt, die Klageaussichten zu prüfen und eine mögliche Klageerhebung vor Eintritt der Verjährung am 30.06.2018 zu gewährleisten. Die Allianz für Bonn plädierte dafür, dass nichts unversucht bleiben dürfe, die Verantwortlichkeiten im WCCB-Fall zu klären. Niemand dürfe so davonkommen, das schulde der Rat den Bürgern.
Die Fraktion wies in der Sitzung darauf hin, dass durch die Erhebung nur einer Teilklage eine erhebliche Kostenreduzierung eintreten würde. Um Interessenkollisionen mit Bonner Kanzleien zu vermeiden, solle eine Kanzlei von außerhalb beauftragt werden; so hat es dann der Rat beschlossen.