Fragestellung:
- Wie viele Altkleidercontainer befinden sich auf den Grünflächen und sonstigen öffentlichen Anlagen der Stadt Bonn?
- Wird überprüft, ob alle auf städtischem Gebiet sich befindenden Container angemeldet und genehmigt sind?
- Wie hoch ist die Jahresgebühr für einen Containerstellplatz? Wie viele Einnahmen generiert die Stadt insgesamt aus den Gebühren für die Stellplätze der Container?
- Welche Organisationen haben Container aufgestellt? Verfügen alle Organisationen über eine Zertifizierung bzw. Siegel, die sicherstellen, dass die Weiterverwendung der Altkleider nicht kommerziellen Zwecken sondern sozialen Zielen dient?
- Geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Praxis des Verkaufs eines Teils der Altkleider in ärmere Länder mit unseren ethischen Zielen verträgt?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, Anträge auf Aufstellung von Containern zu untersagen oder sogar rückgängig zu machen?
- Wie wird sichergestellt, dass im Umkreis der Container nicht Müll und Altkleidersäcke abgelegt werden bzw. rasch beseitigt werden? Welches Amt sieht sich zuständig?