Altkleidercontainer

Große Anfrage für den Umweltausschuss, Sitzung am 12.09.2018 und den Planungsauschuss, Sitzung am 19.09.2018 (DS 1811856)

Von | 11. Juli 2018

Fragestellung:

  1. Wie viele Altkleidercontainer befinden sich auf den Grünflächen und sonstigen öffentlichen Anlagen der Stadt Bonn?
  2. Wird überprüft, ob alle auf städtischem Gebiet sich befindenden Container angemeldet und genehmigt sind?
  3. Wie hoch ist die Jahresgebühr für einen Containerstellplatz? Wie viele Einnahmen generiert die Stadt insgesamt aus den Gebühren für die Stellplätze der Container?
  4. Welche Organisationen haben Container aufgestellt? Verfügen alle Organisationen über eine Zertifizierung bzw. Siegel, die sicherstellen, dass die Weiterverwendung der Altkleider nicht kommerziellen Zwecken sondern sozialen Zielen dient?
  5. Geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Praxis des Verkaufs eines Teils der Altkleider in ärmere Länder mit unseren ethischen Zielen verträgt?
  6. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, Anträge auf Aufstellung von Containern zu untersagen oder sogar rückgängig zu machen?
  7. Wie wird sichergestellt, dass im Umkreis der Container nicht Müll und Altkleidersäcke abgelegt werden bzw. rasch beseitigt werden? Welches Amt sieht sich zuständig?