Inhalt des Antrages:
- Die Verwaltung prüft, ob versenkbare Müllbehälter bei der Festsetzung von neuem Planungsrecht in dicht bebauten Siedlungen vorgeschrieben werden könnten.
- Die Verwaltung gibt Auskunft, welche technischen Voraussetzungen (z.B. spezielle Müllfahrzeuge) erfüllt sein müssen.
Begründung
Die städtebauliche Entwicklung tendiert zu immer dichterer Bebauung mit immer weniger Gartenanteil vor allem bei Reihenhaussiedlungen oder mehrstöckigen Gebäuden für Miet- und Eigentumswohnungen. Wenn nur wenig Fläche im Außenbereich zur Verfügung steht, sollte möglichst kein Platz für die Abfallbehälter verschwendet werden. Ein Beispiel, wo versenkbare Müllbehälter sinnvoll wären, ist das Bebauungsgebiet auf dem ehemaligen Zurich-Gelände oder auf dem Areal des Paulusheimes in Endenich.
- Antrag AM Elisabeth Struwe, Stv. Hans Friedrich Rosendahl und Allianz für Bonn
- Drucksache 1811860ST2 - Stellungnahme der Verwaltung
- Drucksache 1811860EB3 - Ergänzungsblatt
- Drucksache 1811860ST4 - Stellungnahme der Verwaltung
- Drucksache 1811860EB5 - Ergänzungsblatt
- Drucksache 1811860ST6 - Stellungnahme der Verwaltung