Wir beantragen den Beratungs- und Beschlusspunkt WCCB-Vergleich im öffentlichen Teil zu behandeln und wegen seiner Haushaltswirksamkeit vor der Haushaltsberatung.
Begründung
Das Thema ist immens von öffentlichem Interesse. Die wesentlichen Fakten des Vergleichsvorschlages sind längst öffentlich bekannt. Die Bürger haben Anspruch auf transparente Informationen.