Es wäre gut, entlang der Röttgener Straße von Ippendorf nach Röttgen einen Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer zu haben. Kennzeichnend für diese Straße durch das Katzenlochbachtal sind starkes Gefälle und unübersichtliche Kurven. Das ist nicht ungefährlich, insbesondere bei schlechter Witterung.
Es wäre gut, entlang der Röttgener Straße von Ippendorf nach Röttgen einen Weg für Fußgänger und Fahrradfahrer zu haben. Kennzeichnend für diese Straße durch das Katzenlochbachtal sind starkes Gefälle und unübersichtliche Kurven. Das ist nicht ungefährlich, insbesondere bei schlechter Witterung. Nicht nur für Radfahrer und Fußgänger, auch für die Autofahrer wäre so ein Weg eine Entlastung. Allerdings gibt es am Straßenrand kaum Platz und die Brücke über den Katzenlochbach erlaubt keinen Fußweg. Es müssten also ein Weg im Landschaftsschutzgebiet, eine zusätzliche Brücke, Abwasserkanal und anderes angelegt werden. Das ist ein hoher Aufwand an Kosten für Planung und Bau. Hinzu kommt Unterhalt für Wegesicherung, insbesondere im Winter. Dabei ist die Zahl der Fußgänger und Radfahrer dort sehr gering, da die meisten Bus, PKW oder andere Wege nutzen.
Dies war ein Thema in der letzten Bezirksvertretung Bonn. Die SPD-Fraktion hatte gefordert, die „konkrete Realisierung“ eines solchen Weges „unverzüglich zu planen“ und „Fördermöglichkeiten aufzuzeigen“ (DS 1312520NV4). Bevor Realisierungsplanungen betrieben werden, wollte die Allianz für Bonn erst einmal wissen, welche Kosten für „Unterhalt, Beleuchtung, Winterdienst etc. des geplanten Fußgängerwegs zu veranschlagen sind“ (DS 1312520EB7). Um die Verkehrssituation zeitnah zu verbessern, regte sie an, Fußgängern und Radfahrern eine kostenlose Busnutzung für den einen Streckenabschnitt zwischen Röttgen-Abzweig und Ippendorf-Katzenlochbach zu ermöglichen. Das wäre sicher und komfortabel zu jeder Jahreszeit. Dafür sollten die Verkehrsbetriebe eine Pauschale von € 200 pauschal monatlich erhalten. Ein solches Vorgehen wäre vielleicht nicht ganz gewöhnlich, aber angesichts der prekären Finanzlage der Stadt müssen auch unkonventionelle Lösungen erwogen werden. Dass die Finanzierbarkeit Vorrang vor dem Wünschbaren hat, sah auch die Bezirksvertretung. Sie hat schließlich die Verwaltung gebeten, eine Planungsvariante vorzulegen, welche die finanzielle Realisierbarkeit möglicher Maßnahmen berücksichtigt“ (DS 1312520EB7).
Kreative, kostengünstige und pragmatische Lösungen sind gefragt, auch im Fuß- und Fahrradwegebau.