Allianz für Bonn
Fraktion im Rat der Bundestadt Bonn
Statut der Fraktion der Allianz für Bonn (AfB)
im Rat der Bundesstadt Bonn
Präambel
Die im Mai 2014 auf der Liste der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) Bonn
gewählten Ratsmitglieder bilden gemeinsam die Fraktion der „Allianz für Bonn“ im
Rat der Bundesstadt Bonn.
Die Fraktion setzt sich für eine nachhaltige und bürgernahe Politik ein, die der
Bundesstadt Bonn eine lebenswerte Zukunft sichert. Die Fraktionsmitglieder wollen,
dass
- die Probleme in der Stadt offen und ohne Beschönigung diskutiert werden,
- die Notwendigkeit des Sparens zur Wiedererlangung künftigen
Handlungsspielraumes der Stadt beachtet wird, - vielfältige Unternehmen und Arbeitsplätze sich in Bonn ansiedeln bzw. hier
entstehen, um die Wirtschaftskraft der Stadt zu stärken und allen
Arbeitssuchenden Arbeit zu bieten, - die Sicherheit aller Bürger gewährleistet wird,
- insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Zuwanderer ein gutes
Betreuungs-, Schul- und Bildungsangebot erhalten, - ein vielfältiges und qualitativ hohes Kulturangebot Bonn zu einer besonders
attraktiven Stadt für Bewohner und Besucher macht, - der soziale Zusammenhalt der verschiedenen Bevölkerungsgruppen
gefördert wird, - die Politik den Bürgerwillen ermittelt und berücksichtigt, dabei aber auch die
längerfristigen Folgen im Sinne des Gemeinwohles aller Bürger stets als
Richtschnur hat.
§ 1 Die Fraktion
1.1 Die Fraktion im Rat der Bundesstadt Bonn trägt den Namen „Allianz für
Bonn“.
1.2 Mitglieder der Fraktion sind die im Mai 2014 auf der Liste der AfD gewählten
Mitglieder des Bonner Stadtrates. Nachdem diese im Sommer 2015 aus der
AfD ausgetreten sind, bilden sie gemeinsam die parteiunabhängige Fraktion
„Allianz für Bonn“ im Rat der Bundesstadt Bonn.
1.3 Zusätzlich kann in die Ratsfraktion aufgenommen werden, wer als parteiloses
Ratsmitglied oder als Ratsmitglied einer im Rat nicht vertretenen Partei die
Ziele der Fraktion unterstützt. Die Entscheidung über die Aufnahme treffen
die Fraktionsmitglieder auf einer Fraktionssitzung, zu der unter Angabe des
Aufnahmeantrages mit mindestens einwöchiger Frist schriftlich einzuladen
ist. Für die Aufnahme ist eine 2/3-Mehrheit der Fraktionsmitglieder in
geheimer Wahl erforderlich. Der Aufnahme soll eine Zeit als Gastmitglied
vorausgehen.
1.4 Als Gast kann in die Fraktion aufgenommen werden, wer als parteiloses
Ratsmitglied oder als Ratsmitglied einer im Rat nicht vertretenen Partei die
Ziele der Fraktion unterstützt. Die Entscheidung über die Aufnahme treffen
die Fraktionsmitglieder auf einer Fraktionssitzung, zu der unter Angabe des
Aufnahmeantrages mit mindestens einwöchiger Frist schriftlich einzuladen
ist. Für die Aufnahme ist eine 2/3-Mehrheit der Fraktionsmitglieder in
geheimer Wahl erforderlich. Gastmitglieder haben in der Fraktion kein
Stimm- wohl aber Mitberatungsrecht.
1.5 Ein Mitglied kann aus der Fraktion ausgeschlossen werden, wenn es in
schwerwiegender Weise gegen die politischen Grundsätze der Fraktion
verstößt. Die Entscheidung über den Ausschluss treffen die
Fraktionsmitglieder auf einer Fraktionssitzung, zu der unter Angabe des
Ausschlussantrages mit mindestens einwöchiger Frist schriftlich einzuladen
ist. Für den Ausschluss ist eine 2/3-Mehrheit der Fraktionsmitglieder in
geheimer Wahl erforderlich.
§ 2 Fraktionsvorstand
2.1. Die Fraktionsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Fraktionsvorstand,
bestehend aus einem(r) Fraktionsvorsitzenden, einem(r) stellv.
Fraktionsvorsitzenden und einem/r Schatzmeister(in).
Der Fraktionsvorsitzende vertritt die Fraktion in rechtlicher Hinsicht. Er lädt
zu den Fraktionssitzungen ein und leitet sie in der Regel. Er koordiniert in
Absprache mit dem Fraktionsvorstand die Arbeit der
Fraktionsgeschäftsstelle.
2.2 Der stv. Vorsitzende vertritt sowohl den Vorsitzenden als auch den
Schatzmeister bei Bedarf.
2.3 Der Schatzmeister ist zuständig für die Finanzen und Kassenführung und
überwacht die Ausgabentätigkeit der Geschäftsstelle.
2.4 Die Wahlen zu den Ämtern des Fraktionsvorstandes können für ein oder zwei
Jahre erfolgen. Sie erfolgen für die einzelnen Positionen in geheimer
Abstimmung. Die Wahl erfolgt mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der
Fraktionsmitglieder.
2.5 Eine Abwahl kann jederzeit erfolgen, wenn wenigstens ein Fünftel der
Fraktionsmitglieder sie beantragen. Hierfür ist unter Hinweis auf den
Abwahlantrag eine Fraktionssitzung mit einwöchiger Ladungsfrist
anzuberaumen. Eine Abwahl erfolgt mit 2/3-Mehrheit. Es ist geheim
abzustimmen.
§ 3 Die erweiterte Fraktion
3.1 Zur erweiterten Fraktion gehören neben den Ratsmitgliedern die auf der
Liste der Partei Alternative für Deutschland (Bonn) im Mai 2014 gewählten
Mitglieder der Bonner Bezirksvertretungen. Auch diese sind im Sommer 2015
aus der AfD ausgetreten.
3.2 Aufnahmen von Bezirksverordneten als Mitglieder oder Gäste sowie
Ausschlüsse erfolgen gemäß Absätzen 1.3 bis 1.5.
§ 4 Fraktions- und Vorstandssitzungen
4.1 Die Fraktionssitzungen dienen der Besprechung der anstehenden
kommunalpolitischen Angelegenheiten. Fraktionssitzungen und
Vorstandssitzungen finden während der Sitzungsperiode mindestens einmal
im Monat statt. Sie können als gemeinsame Sitzung durchgeführt werden,
wenn kein Vorstandsmitglied Einspruch erhebt.
Fraktionssitzungen finden in der Regel als Sitzungen der erweiterten Fraktion
statt. Die Mitglieder der erweiterten Fraktion haben Antrags- und
Mitberatungsrecht in den Fraktionssitzungen.
Der Geschäftsführer der Fraktion nimmt an den Fraktionssitzungen teil und
führt in der Regel das Protokoll.
4.2 Auf Antrag eines Mitglieds der Fraktion ist zu einer außerordentlichen
Sitzung unter Angabe des Grundes schriftlich – d.h. auch elektronisch – mit
einer Ladungsfrist von mindestens drei Tagen einzuladen. In Ausnahmefällen
kann die Ladungsfrist weiter verkürzt werden.
4.3 Die Fraktion strebt bei politischen Stellungnahmen einen Konsens innerhalb
der Gesamtfraktion an.
§ 5 Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
Die Fraktion benennt Sachkundige Bürger als Mitglied oder Stellvertretendes
Mitglied in Ausschüssen, die der Stadtrat in die Ausschüsse wählt. Stehen
wichtige Beratungen und Entscheidungen in den Ausschüssen an, erfolgen
gegenseitige Information und Meinungsbildung dazu zwischen Sachkundigen
Bürgern und Fraktion. Hierzu kann eine Teilnahme des SB an einer
Fraktionssitzung erfolgen. Da die Fraktion im Rat das
Letztentscheidungsrecht hat, sollten sich in wichtigen Fragen die SB mit der
Fraktion ins Benehmen setzen.
Die sachkundigen Bürger sollen zweimal jährlich zu einer gemeinsamen
Sitzung von erweiterter Fraktion und SB eingeladen werden.
§ 6 Arbeitskreise
Die Fraktion kann Arbeitskreise zur Befassung mit der politisch-inhaltlichen
Arbeit einrichten.
§ 7 Geschäftsstelle und Finanzen
7.1 Die Fraktion richtet eine Geschäftsstelle ein und beschäftigt nach Maßgabe
der städtischen Zuwendungen einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin
sowie ggf. weitere Mitarbeiter. Der Geschäftsführer ist zuständig für die
Durchführung der der Geschäftsstelle übertragenen Aufgaben und den
entsprechenden Einsatz der Mitarbeiter. Der Geschäftsführer erhält
Bankvollmacht, erteilt externe Aufträge und führt Zahlungen im Auftrag der
Fraktion aus.
7.2 Die von der Stadt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die
Fraktionsarbeit werden durch die Geschäftsstelle auf Grundlage der
Beschlüsse der Fraktion verwaltet. Es wird ein Haushaltsplan für die
Verwendung erstellt und durch die Fraktion zu Beginn eines Kalenderjahres
verabschiedet.
7.3 Ausgaben von mehr als 500 € bedürfen unabhängig von der Verankerung im
Haushaltsplan eines Beschlusses der Fraktion für die Auszahlung. Geringere
Ausgaben können auch außerplanmäßig durch die Geschäftsstelle bei
Zustimmung der/des Fraktionsvorsitzenden oder des Schatzmeisters geleistet
werden.
7.4 Über die Ausgaben ist gemäß den Regeln der Stadt Bonn Buch zu führen
(Verwendungsnachweise). Die Geschäftsstelle ist für die sachgerechte
Verwendung der Mittel und die Einhaltung der rechtlichen Regelungen
verantwortlich.
7.5 Zum Ende des Kalenderjahres ist die Kassen- und Buchführung durch ein
von der Fraktion gewähltes Ratsmitglied oder einen Bezirksverordneten zu
prüfen. Der Prüfbericht ist der Fraktion vorzulegen. Die Fraktion stimmt auf
Grundlage des Prüfberichtes über die Entlastung der mit der Kassenführung
betrauten Person ab.
§ 8 Anträge und Anfragen
8.1 Anträge der Fraktion werden grundsätzlich auf einer Fraktionssitzung
vorberaten. Mehr als die Hälfte der Fraktionsmitglieder müssen einem
Antrag zustimmen. Zeichnungsberechtigt für das Einreichen eines Antrages
sind alle Fraktionsmitglieder sowie der Fraktionsgeschäftsführer.
8.2 Anfragen können von jedem Mitglied gestellt werden. Bei erkennbar
umstrittenen Themen sollte eine vorherige Abstimmung in der Fraktion
erfolgen. Anfragen der Fraktion erfordern einen Fraktionsbeschluss.
§ 9 Presse- und Öffentlichkeit
Erklärungen gegenüber den Medien erfolgen durch den Vorsitzenden oder
ein fachlich zuständiges Fraktionsmitglied oder einen zuständigen
Bezirksverordneten. Hierbei soll im Regelfall das Vier-Augen-Prinzip gewahrt
bleiben, dem genügt die Absprache mit dem Fraktionsvorsitzenden. Der
Geschäftsführer sowie Mitarbeiter der Fraktion können im Namen der
Fraktion gegenüber der Presse Erklärungen abgeben, sofern der
Fraktionsvorsitzende der Erklärung zugestimmt hat.
§ 10 Abstimmungen und Beschlussfähigkeit
10.1 Soweit in diesem Statut nichts anderes bestimmt ist, wird mit einfacher
Mehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Über
Sachfragen wird im Regelfall offen abgestimmt. Die Beschlussfähigkeit bedarf
der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Ratsmitglieder.
Abstimmungen können in dringenden Fällen im Umlaufverfahren, auch
telefonisch oder elektronisch, erfolgen, wenn die Mitglieder der Fraktion dies
einstimmig beschließen.
10.2 Das Statut kann nur mit 2/3-Mehrheit der Ratsmitglieder geändert werden.
10.3 Das Statut tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Bonn, den 05. November 2018
Hans Friedrich Rosendahl
Fraktionsvorsitzender
Dr. Hans-Ulrich Lang
stellv. Fraktionsvorsitzender
Dr. Wilfried Bachem
Schatzmeister
Fraktionsstatut
Hier finden Sie das Fraktionsstatut der Allianz für Bonn (AfB) im Rat der Bundesstadt Bonn in der Version vom 05. November 2018 zum Download.
Download: Statut der Fraktion der Allianz für Bonn, 05. November 2018